Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen kann, entschuldigen Sie es bitte noch vor Unterrichtsbeginn:
per Telefon 02822 – 754200
per E-Mail gsleegmeer@stadt-emmerich.de
Für jede Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des genauen Grundes vorliegen.
Sollten Sie uns per E-Mail informieren, ist dies mit den nötigen Angaben ausreichend.
Im Falle einer telefonischen Krankmeldung bitten wir Sie darum, Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben, wenn es die Schule wieder besuchen kann. Dafür können Sie gerne folgendes Formular nutzen:
Zur Erinnerung:
Eine Entschuldigung alleine über die Schultermine App reicht nicht aus.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Sie bei anderen Freistellungen (Arztbesuch, Behördengang …) frühzeitigeinen Antrag auf Beurlaubung stellen müssen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen; wird dieses nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Ein ärztliches Attest ist vorzulegen bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach Schulferien, auch wenn die Erkrankung dann nur einen oder zwei Tage dauert.
Unfall
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Wurde ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.