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Kinderrechte

Die Leegmeerschule auf dem Weg zur Kinderrechteschule

Seit dem Schuljahr 2017/2018 nimmt unsere Schule am buddY-Programm mit dem Schwerpunkt „Kinderrechte“ teil und hat sich somit auf den Weg zur Kinderrechteschule gemacht.

Zunächst einmal einige grundsätzliche Gedanken vorweg: Um unsere „ersten“ Schritte zu planen und zu strukturieren, war eine umfassende Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten an unserer Schule nötig. Es stellte sich zunächst die Frage, was uns – so wie auch viele andere Schule im Land – fehlt, um uns als Kinderrechteschule bezeichnen zu können.

Es wird wahrscheinlich keine Schule im Land geben, die über sich selbst behaupten wird, Kinderrechte zu missachten, und an vielen Schulen wird sicherlich auch ein Großteil der Kinderrechte umgesetzt. Im Zuge der Inklusion hat sich die Leegmeerschule intensiv mit dem Index für Inklusion auseinandergesetzt und bemüht sich seit Jahren um einen möglichst hohen Erfüllungsgrad der Parameter inklusive Kulturen, Strukturen und Praktiken. Hierdurch und auch durch die im Schulprogramm verankerten Elemente zur Partizipation von Schülern und Eltern können wir davon ausgehen, dass wir nicht am Anfang eines Prozesses zur kompletten Neukonzeptionierung stehen. Vielmehr gilt es, vorhandene Bausteine unter dem Oberbegriff „Kinderrechte“ zu bündeln; dennoch reicht auch dies nicht, um uns dann „Kinderrechteschule“ zu nennen. Was trennt uns also davon?

Unserer Ansicht nach ist das Wissen um Kinderrechte ein entscheidendes Kriterium. Es macht einen großen Unterschied, ob Eltern und Kinder (und Kollegen!) denken, dass z.B. der Klassenrat deshalb stattfindet, weil wir ihn als Schule für wichtig und richtig halten, oder ob wir damit ein verbrieftes Kinderrecht umsetzen. Mit diesem Wissen werden z.B. nach einem Schulwechsel Kinder und/oder Eltern sich auch an der neuen Schule selbstbewusst für die Etablierung eines Schülerrates einsetzen, sofern er dort nicht etabliert ist.

Unsere Aufgabe für das laufende Schuljahr sollte also darin bestehen, Kinder und Eltern über die UN-Kinderrechtskonvention und deren schulischen Bezug zu informieren.

Die Schülerschaft der Leegmeerschule wurde zunächst über den Klassen- und OGS-Rat mit dem Thema vertraut gemacht. Ein Teil der Kinder arbeitet in einer Arbeitsgemeinschaft an einem kurzen Film, in dem die zehn wichtigsten Kinderrechte szenisch dargestellt werden. Dieser wird zunächst den Mitschülern in den Klassenräten präsentiert. Dafür zuständig sind die Klassenlehrer, die von der Schulsozialarbeiterin unterstützt werden. Im nächsten Schülerfeedback, das bei uns jährlich im Herbst stattfindet, soll durch gezielte Fragestellungen evaluiert werden, ob den Kindern ihre Rechte bewusst sind und in welcher Ausprägung sie an unserer Schule umgesetzt werden.

Der Elternschaft wird das Thema in ähnlicher Form präsentiert: Zunächst an einem Stand bei einem Fest der Kulturen, an dem alle Emmericher Grundschulen mitwirken. Der gleiche Stand wird auch beim Sommerfest des Offenen Ganztages genutzt; geplant ist, ihn als fixes Element bei allen zukünftigen Schulveranstaltungen aufzubauen. Hier arbeiten eine Lehrerin, eine Mitarbeiterin der OGS sowie ein Bundesfreiwilligendienstler eng zusammen.

Außerdem wird der von den Kindern gedrehte Film über unsere Homepage verlinkt, die Eltern werden in einem Elternbrief darauf aufmerksam gemacht.

In den nächsten Klassenpflegschaften wird der Rückbezug hergestellt und das Thema den Eltern erläutert. Um zu evaluieren, ob und in welcher Form die Eltern über das Thema „Kinderrechte“ informiert sind und wie sie die Umsetzung an der Leegmeerschule wahrnehmen, werden wir den Elternfragebogen für das interne Feedback, das ebenfalls im Herbst eingeholt wird, entsprechend ändern.

Eltern der zukünftigen Erstklässler werden bereits vor Schulbeginn für das Thema sensibilisiert: Seit einigen Jahren erhalten alle Eltern der Neulinge beim Elternabend vor der Einschulung eine „Elternschultüte“, in der alle relevanten Materialien vom Schulwegplaner bis zum Infoflyer der Kreismusikschule zusammengestellt sind. In diese Elterntüte kommt nun auch die Kinderrechtskonvention für Kinder, auf die die Eltern in Rahmen der Präsentation aufmerksam gemacht werden. Auch der Hinweis auf den Film kann an dieser Stelle erfolgen. Zuständig sind hier die Klassenlehrer der zukünftigen ersten Jahrgangsstufe.

Für jeden der geplanten Schritte sind meist mindestens zwei Verantwortliche benannt; wichtig ist aber, dass die ganze Schulgemeinde am Prozess beteiligt ist. Eine besondere Rolle fällt hier den beiden Schulsozialarbeiterinnen zu, die in Einzelgesprächen sowohl mit Kindern als auch mit Eltern explizit auf Kinderrechte bzw. auf einen Verstoß gegen diese hinweisen.

Das Thema „Kinderrechte“ gewinnt an gesellschaftlicher Relevanz,  da Schulen, die der UNKRK Bedeutung beimessen, auch in der Auseinandersetzung mit Eltern einen starken Bezugspunkt haben, um Eltern als „Pflichtenträger“ zu adressieren.  Aus Kindern, die mit dem Wissen um Kinderrechte aufwachsen, werden mit größerer Wahrscheinlichkeit Erwachsene, die Kinderrechte achten.

Nicht zuletzt hilft Kindern das Wissen um ihre Rechte auch bei der Einsicht, diese auszuschöpfen (Beispielsweise das Recht auf Bildung!) und für die Inanspruchnahme der Rechte anderer Kinder Sorge zu tragen!

Weitere Informationen gibt es unter:

http://www.education-y.de

http://www.unicef.de

Und hier können sie sich schließlich das unicef-Plakat zu den 10 wichtigsten Kinderrechten herunterladen:

Plakat Kinderrechte